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Gassauer-Fleissner Rechtsanwlte

Arbeitsrecht zählt zu den am schnellsten wachsenden und sich ändernden Sonderprivatrechtsgebieten. Neben den fast schon unüberschaubaren gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen ergeben sich zahlreiche weitere Beschränkungen der Gestaltungsfreiheit für den Arbeitgeber durch die Judikatur europäischer und nationaler Gerichte. Nur durch eine profunde Kenntnis der aktuellsten europäischen und nationalen Rechtsprechung ist es möglich, arbeitsvertrags- und arbeitsverfassungsrechtliche Fragen rasch und kompetent zu lösen.

Während die Arbeitnehmer durch ihre gesetzliche Interessenvertretung (Arbeiterkammer) oder eine freiwillige Interessenvertretung (ÖGB) in der Regel durch auf Arbeitsrecht spezialisierte Personen beraten und vertreten werden, wird das Arbeitsrecht auf Unternehmerseite sehr oft stiefmütterlich behandelt. Doch auch auf diesem Gebiet ist es vorteilhaft, sich an Spezial- isten zu wenden. Mit arbeitsrechtlichem Spezial-Know-How Unternehmer zu beraten hat sich unsere Kanzlei zum Ziel gesetzt. Es geht dabei häufig darum, auch die Arbeitgeberseite auf die zahlreichen arbeitsrechtlichen Fallen aufmerksam zu machen und so zu helfen, teure Fehler zu vermeiden

Dies gilt für die Gestaltung von Dienstverträgen und „arbeitsnahen“ Werkverträgen ebenso wie für deren Auflösung. Unüberlegt ausgesprochene Kündigungen und Entlassungen führen in der Praxis immer wieder zu hohen Schadenersatzzahlungen durch den Arbeitgeber, die sich bei rechtzeitiger Beratung vermeiden lassen. Andere Beratungsthemen sind Personal(kosten)abbau, Datenschutz im Arbeitsverhältnis, Mitwirkungsrechte der Belegschaft, Auslandsentsendungen, Bonusvereinbarungen, Spezialfragen des Sachbezugsrechts uvm.

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