
Die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor Gericht verlangt genaue Kenntnis des jeweils betroffenen Materie und spezifisches Know-how im Zusammenhang mit den Besonderheiten des anwendbaren Verfahrensrechts. Die Mitarbeiter der Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte GmbH („GFR“) haben die Interessen ihrer Mandanten in zahllosen Verfahren vor Gericht vertreten, von einfachsten Zahlungsstreitigkeiten bis hin zu komplexen Prozessen mit Millionenstreitwerten. Bei uns vertreten die fachlich spezialisierten Rechtsanwälte in ihren Fachgebieten auch in streitigen Auseinander- setzungen, um sicherzustellen, dass einschlägiges Fachwissen in Angelegen- heiten des materiellen Rechts mit Kenntnis der dazu gehörigen verfahrens- rechtlichen Besonderheiten einhergeht. Beispiele dafür sind die speziellen verfahrensrechtlichen Normen in Prozessen vor den Arbeits- und Sozialgerichten; die besondere Bedeutung der Prozessvorschriften für einstweilige Verfügungen und deren exekutive Durchsetzung in Prozessen über Immaterialgüterrechte und Wettbewerbsrecht; die Verflechtung von zivilprozessualen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen in Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sowie die Besonderheiten gesell- schaftsrechtlicher Streitigkeiten in prozessualer und operativer Hinsicht.
Auch die Schiedsgerichtsbarkeit gehört zu den Gebieten, in denen die Anwälte der GFR tätig sind. Das gilt nicht nur für die Parteienvertretung, sondern auch für die Tätigkeit unserer Partner als Schiedsrichter in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren.









